Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die Corona-Pandemie. Wir stellen Ihnen die aktuelle Verordung des Landes Niedersachsen zur Verfügung und auch einen kleinen aktuellen Überblick, der wichtigsten geltenden Regeln.
Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
im öffentlichen Personenfernverkehr ab dem 14. Lebensjahr (zuvor ab vollendetem 6. Lebensjahr medizinische Maske)
Testnachweispflicht
in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen >> Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend
in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc. >> Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG
Wenn es auch in den Kirchen, Kapellen und Gemeindehäusern zu Einschränkungen kommen sollte, finde Sie diese ebenfalls auf dieser Seite.
Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin achtsam miteinandern und füreinander umgehen.